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Nichtbenutzung im Markenrecht: Ferrari verliert Rechte an Testarossa

Das Düsseldorfer Landgericht hat entschieden: Ferrari hat den Rechtsstreit um seine Marke „Testarossa“ und somit auch die Rechte an dieser verloren. Ferrari hat die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend benutzt und muss daher in die Löschung der Marke „Testarossa“ einwilligen.

Das (deutsche, aber auch das österreichische) Markenschutzgesetz sieht nämlich vor, dass jedermann die Löschung einer Marke durchsetzen kann, wenn diese seit mindestens fünf Jahren für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, sowohl vom Markeninhaber als auch (mit dessen Zustimmung) von einem Dritten im Inland nicht ernsthaft kennzeichenmäßig benutzt wurde.

Ferrari argumentierte, man habe die Marke „Testarossa“ weiterhin tatsächlich benutzt, da Ferrari-Werkstätten immer noch Wartungen und Reparaturen der „Testarossa“-Fahrzeuge vornehmen würden. Diese Argumentation ließen die Richter des Landgerichtes Düsseldorf aber nicht gelten, da Ferrari diese Dienstleistungen unter der Dachmarke „Ferrari“ erbringe. Dasselbe gelte für das Ausstellen von Echtheitszertifikaten für gebrauchte „Testarossa“-Fahrzeuge.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Aber wenn das Oberlandesgericht nicht anders entscheidet, ist die Blamage perfekt: Ferrari hätte im Streit um seine wohl bekannteste Marke gegen einen Spielzeughersteller (dieser hatte den Streit mit seinem Löschungsantrag nämlich losgetreten) verloren, der unter dieser Marke künftig Fahrräder, E-Bikes und Rasierer unter die Leute bringen will. Ein Drama …

Wollen Sie wissen, wie es um Ihre Marke steht? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Marke ausreichend nutzen? Fürchten Sie eine Löschung aus dem Markenregister? In allen Fragen rund um das Thema Markenrecht sind wir jederzeit gerne für Sie da. Wenden Sie sich an Mag. Alina Alavi Kia (Alina.AlaviKia@h-i-p.at) oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter (01) 521 75 0.