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Entwicklung zur Gattungsbezeichnung: Klage gegen Markenzeichen „Google“ vor dem Supreme Court

Dem obersten US-Gericht liegt eine Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber Google vor, mit der die Kläger begehren, dass Google sein Markenzeichen aberkannt wird. Die Kläger argumentieren, dass es kein anderes Wort gebe, um das Suchen im Internet mit einer beliebigen Suchmaschine zu beschreiben. Denn mittlerweile stehe das Verb „googeln“ allgemein für das Suchen im Internet. „Googeln“ sei also ein Wort der Allgemeinsprache geworden, das ein Unternehmen nicht für sich monopolisieren könne.

Auch das österreichische Markenschutzgesetz sieht vor, dass jedermann die Löschung einer Marke begehren kann, wenn diese infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit des Markeninhabers zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist. Der EuGH legt dabei besonderen Wert darauf, dass die Marke aufgrund eines Tuns oder Unterlassens des Markeninhabers zur Gattungsbezeichnung geworden ist.

Die österreichischen Gerichte stellen – gerade im Hinblick auf die bei sehr bekannten und wertvollen Marken bestehende Gefahr der Entwicklung zur Gattungsbezeichnung – aber besonders strenge Anforderungen. Entscheidendes Kriterium ist, dass den Marktteilnehmern kein anderer alternativer Begriff zur Beschreibung von Konkurrenzprodukten zur Verfügung steht.

Die vorausgegangenen Instanzen hatten entschieden, dass die Marke „Google“ immer noch mit dem kalifornischen Konzern assoziiert werde. Das Berufungsgericht hatte zudem ausgesprochen, dass das Verb „googeln“ nicht generell für Suchmaschinen im Internet verwendet werde und eine Marke nur dann zu löschen sei, wenn ein Name eine Sache „exklusiv“ beschreibe und dieser daher von Wettbewerbern kaum mehr umgangen werden könne.

Ob sich der Supreme Court des Falls annimmt, wird sich wahrscheinlich erst in einigen Monaten zeigen. Bis dahin bleibt die Frage offen, ob das Markenzeichen „Google“ das Schicksal der ehemaligen Marken „Walkman“ und „Kornspitz“ teilen wird. Auch diese waren, wie die Juristen es sagen, zu „Gattungsbezeichnungen degeneriert“.

Wollen Sie wissen, was Sie tun können, um Ihre Marke zu schützen? Fürchten Sie, dass ihre Marke zur Gattungsbezeichnung werden könnte? Oder haben Sie andere Fragen zum Thema Markenrecht? Wenden Sie sich an Mag. Alina Alavi Kia (Alina.AlaviKia@h-i-p.at) oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter (01) 521 75 0.