Die EU-Markenreform bringt uns die Verordnung 2015/2424, die am 23.3.2016 in Kraft getreten ist – und das europäische Markenrecht in wesentlichen Punkten verändert. Das ehemalige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ändert seinen Namen in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Auch die Gemeinschaftsmarke (GM) wurde umbenannt und heißt künftig Unionsmarke (UM).
Noch Fragen? Unsere Markenrechtsexperten Dr. Thomas Höhne (thomas.hoehne@h-i-p.at) und Mag. Georg Streit (georg.streit@h-i-p.at) beraten Sie gerne!